- Rundum-Schutz – Schutz rund um die Uhr, im Haushalt, Verkehr, Beruf, in der Freizeit und auf Reisen
- Beratung und Betreuung nach Unfall – Professionelle Hilfe und Rat durch das ADAC Betreuungsteam
- Preis-Vorteil für ADAC Mitglieder – Abschließbar mit und ohne Mitgliedschaft. ADAC Mitglieder erhalten einen Preisvorteil
- Hohe Invaliditätsleistung – Invaliditätsleistung mit progressiver Staffelung, volle Leistung bereits ab 80% Invalidität
- Schutz nach Ihrem Bedarf – Bedarfsgerechter, individueller Schutz für Sie und Ihre Angehörigen
Gesetzliche und private Unfallversicherung kurz erklärt
Wenn Sie durch einen Unfall zu Schaden kommen, greift grundsätzlich eine Unfallversicherung. Für sogenannte Arbeitsunfälle, am Arbeitsplatz, in der Schule oder Uni inkl. dem direkten Hin- und Rückweg sind Sie durch die Unfallversicherung abgesichert.
Aber 2 von 3 Unfällen ereignen sich zu Hause, auf Reisen oder während Ihrer Freizeitaktivitäten. Bei diesen Unfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Damit Sie im Falle eines Unfalls nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, gibt es eine private Unfallversicherung, die diese Lücke schließt.
Was ist bei einer guten Unfallversicherung wichtig?
- Hauptbestandteil sollte eine leistungsstarke Absicherung mit einer hohen Invaliditätsleistung sein, damit im Ernstfall Einkommensverluste und weitere finanzielle Folgen abgefangen werden können.
- Da viele Menschen nach einem schweren Unfall ihren Alltag nicht mehr selbstständig meistern können oder Hilfe bei der Verarbeitung des Geschehenen brauchen, ist eine individuelle, persönliche Betreuung für die versicherte Person und ihre Familie ebenfalls sehr wichtig.
- Die Unfallversicherung sollte sinnvolle weitere finanzielle Leistungen, wie z.B. Krankenhaustagegeld und Sofortleistung nach einem Unfall enthalten, damit Sie von Anfang an finanziell unterstützt werden und finanzielle Versorgungslücken schließen.
- Wichtig ist ein weltweiter Schutz, damit Sie jederzeit, in Freizeit, Haushalt, Beruf oder auf Reisen geschützt sind.
Leistungen der ADAC Unfallschutzversicherung
Invaliditätsleistung und Progression
Die Invaliditätsleistung ist die finanzielle Leistung im Falle einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Die Leistungshöhe wird bestimmt durch den gewählten Tarif, die gewählte Versicherungssumme, die gewählte Progression und den Invaliditätsgrad bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung.
Bei der Versicherungssumme haben Sie die Wahl zwischen 50.000 Euro, 75.000 Euro, 100.000 Euro oder 150.000 Euro. Durch die Wahl einer Progression können Sie diese noch einmal vervielfachen.
Beim ADAC Unfallschutz haben Sie in den Tarifen die Wahl zwischen einer Progression von 225, 350 oder 500 Prozent.
Beratung und Betreuung
Mit dem ADAC Betreuungsteam, bestehend u. a. aus Ärzten und Sozialpädagogen mit langjähriger Erfahrung ist bei einem Unfall ein qualifizierter Ansprechpartner rund um die Uhr für Sie da.
Er kümmert sich aktiv um die Betroffenen und deren Familien, beurteilt individuell die Schadenssituation und leitet notwendige Maßnahmen ein.
Finanzielle Leistungen
z. B. Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär), Krankenhaustagegeld, Sofortleistung bei schwerer Verletzung, Kosten für Rooming In für Angehörige usw.
Zusatzbaustein Hilfe- und Pflegeleistungen
Organisation und Kostenübernahme für zusätzliche Leistungen, die nach einem Unfall notwendig werden können, wie z.B. Haushaltshilfe, Menüservice usw.
- Monatliche Lebenshaltungskosten
- Umzugskosten bzw. Umbaumaßnahmen an Wohnung, Haus oder Auto Sie haben die Wahl zwischen den vier verschiedenen Versicherungssummen 50.000 Euro, 75.000 Euro, 100.000 Euro oder 150.000 Euro. Die Invaliditätsleistung, die Sie im Bedarfsfall erhalten, ergibt sich maßgeblich aus der Gliedertaxe, der Progression und der Versicherungssumme. Je nach gewählter Progression kann diese noch vervielfacht werden. Bitte beachten Sie: Üben Sie einen Beruf der Berufsgruppe B (Berufsgruppenübersicht, 56,66 KB) aus, wird bei einem berufsbedingten Unfall die errechnete Invaliditätsleistung sowie die Invaliditätsleistung zu 70 Prozent ausbezahlt. Alle anderen Leistungen werden zu 100 Prozent ausbezahlt. Bei einem Freitzeitunfall werden alle Leistungen zu 100 Prozent ausbezahlt.