27.10.20 Mobilität

Rote Ampel – aber trotzdem weiterfahren?

Schon die kleinsten Verkehrsanfänger lernen bereits ganz früh: Bei Rot bleibe stehen, bei Grün kannst du gehen. Wer die rote Ampel missachtet und auf diese Weise sogar einen Unfall verursacht, muss sich auf drastische Konsequenzen gefasst machen. Es drohen hohe Geldstrafen, unter Umständen ein Fahrverbot und schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe. Doch nur die wenigsten wissen, dass es tatsächlich auch Ausnahmen von der „Mutter aller Verkehrsregeln“ gibt:

1. Grüner Pfeil

Ist an einer Ampelanlage ein Schild mit einem grünen Pfeil angebracht, dürfen Autofahrer trotz roter Ampel rechts abbiegen. Aber Achtung: Zuerst muss man an der Haltelinie anhalten, um mögliche Fahrradfahrer oder Fußgänger beim Überqueren der Straße nicht zu gefährden. Wer nicht stoppt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro rechnen.

2. SOS-Einsatz

Wenn sich Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Sirene nähern, müssen die anderen Fahrzeuge möglichst schnell die Straße freimachen, um ausreichend Platz für Notarzt, Feuerwehr und Polizei zu schaffen. In diesem Fall gilt, dass man an einer roten Ampel mit dem Fahrzeug ausnahmsweise langsam über die Haltelinie fahren darf. Sind die Einsatzwagen vorbeigefahren, wartet man die nächste Grünphase ab und fährt weiter.

3. Ampel defekt

Ist die Ampel defekt und schaltet auch nach einer angemessenen Wartezeit von mindestens fünf Minuten nicht auf Grün, ist das Weiterfahren erlaubt – jedoch nur mit größter Vorsicht und unter ständiger Beobachtung des fließenden Verkehrs.


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