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ADAC Auslands­kranken­schutz

Jahresschutz - weltweit gültig

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  • Reisemedizinischer Informations-Service
  • Ärztliche Beratung von deutschen ADAC Ärzten sowie Organisation von Hilfsmaßnahmen
  • Schutz für Einzelpersonen und Familien inkl. Kinder bis zum 23. Geburtstag
  • Jahresschutz mit weltweiter Gültigkeit für alle Reisen ab Grenzübertritt
  • Je nach Bedarf Auswahlmöglichkeit von 3 Tarifen
  • Im Krankenhaus Behandlung wie ein Privatpatient

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Auslandskranken­versicherung kurz erklärt

Wenn man an Urlaub denkt, kommen einem Bilder von tropischen Stränden, fernen Ländern und spannenden City-Trips in den Sinn. Doch auch im Urlaub kann unerwartet eine Erkrankung auftreten oder ein Unfall passieren. Damit Sie sich in einer solchen Situation keine Sorgen um die Kosten der Behandlungen machen müssen, sollten Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen.  

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen innerhalb der Europäischen Union die anfallenden Arztkosten, jedoch nur diese, die sich an den Kassensätzen der jeweiligen Länder orientieren. Außerhalb der EU werden die Kosten aber gar nicht oder nur teilweise übernommen. Einen Krankenrücktransport etwa zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht, die privaten Krankenversicherungen wiederum leisten im Ausland nicht im gleichen Umfang wie im Inland. Daher gilt eine private Auslandsreisekrankenversicherung als wichtigster Schutz.   

Bei der Wahl Ihrer Auslandskrankenversicherung beachten Sie bitte die Dauer der Reise. Für eine längere Reis

Leistungen des ADAC Auslandskrankenschutzes in 3 Tarifen

  • Erstattung von stationären und ambulanten Behandlungskosten
  •  Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze
  •  Abdeckung von Zahnarztkosten
  •  Überführung von Verstorbenen
  •  Krankenrücktransport sowie Erst- und Verlegungstransport
  •  Sofortleistung von 5.000 € bei schwerer Erkrankung z.B. Herzinfarkt oder schwerer Verletzung im Ausland in den Tarifen Exklusiv und Premium
  •  Finanzielle Entschädigung bei Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall bei Bedarf in den Tarifen Exklusiv und Premium
  • Auslands-Patienten-Rechtsschutz bei Schadenersatzansprüchen sowie im Vertrags- und Sachenrecht mit einer Kostenübernahme bis zu 100.000 € pro Rechtsschutzfall
Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen, die Sie hier finden können: ADAC Auslandskrankenversicherung im Überblick

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Wenn Sie in den Urlaub fahren, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen innerhalb der EU die anfallenden Arztkosten, jedoch nur die, die sich an den Kassensätzen der Länder orientieren. Verreisen Sie außerhalb der EU, werden Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht oder nur teilweise übernommen. Private Krankenversicherungen hingegen leisten im Ausland auch nur begrenzt.

Wenn man sich also die oft verwirrende Gesundheitsbürokratie des Reiselandes ersparen möchte sowie beispielsweise auf eine Leistungsübernahme bei einem Krankenrücktransport nicht verzichten will, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung.

Ja, alle Reisen ins Ausland sind versichert, egal, ob Sie privat oder beruflich oder mit welchem Verkehrsmittel (Auto, Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff, etc.) Sie unterwegs sind.

Die ADAC Versicherung AG erstattet die Kosten, die im Rahmen einer akuten und unerwarteten Krankheit oder Verletzung im Ausland anfallen, gegen Vorlage der Originalbelege. Dazu gehören die ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente und sonstige Heilmittel. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kosten für einen medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland.

Kosten für Leistungen, von denen bei Beginn der Reise abzusehen war, dass sie anfallen würden, werden von der ADAC Versicherung AG nicht bezahlt. Das heißt, dass bei absehbaren Folgebehandlungen für eine Krankheit, die bereits vor der Reise bestanden hat, und die im Ausland weiter behandelt wird, der Patient selber bezahlen muss. Auch Kosten für Routineuntersuchungen, beispielsweise im Rahmen der üblichen Schwangerschaftsvorsorge, müssen Sie selber tragen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung erbringt eine Leistung, wenn eine akute, unerwartete Erkrankung oder eine Verletzung im Ausland eintritt und daher eine ambulante oder stationäre Behandlung medizinisch notwendig ist. Konsultieren Sie vor Reiseantritt bitte Ihren behandelnden Arzt bezüglich der besonderen gesundheitlichen Risiken des Urlaubsziels und der Art der Reise.

Langfristige Reisekrankenversicherung bei längeren Aufenthalten im Ausland

Wer sich mehrere Monate im Ausland aufhält, sollte eine langfristige Auslandskrankenversicherung abschließen, der Ihre Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente übernimmt.

Mit dem ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit sind Sie weltweit für einen längeren Auslandsaufenthalt versichert, unabhängig davon, aus welchem Grund Sie verreisen. Der Leistungszeitraum ist flexibel wählbar zwischen 2-24 Monate.

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Versicherer

ADAC Versicherung AG

Hansastraße 19

80686 München